Wasserschaden? Mey hilft.
Das Wichtigste in 30 Sekunden:
Wer für einen Wasserschaden aufkommt, hängt davon ab, was beschädigt wurde und wodurch der Schaden entstanden ist. Grundsätzlich gilt: Schäden am Gebäude übernimmt meist die Gebäudeversicherung, Schäden an Möbeln und Inventar häufig die Hausratversicherung. Hat eine andere Person den Schaden verursacht, kann deren Haftpflichtversicherung zuständig sein. Welche Versicherung letztlich zahlt, hängt immer vom Einzelfall ab.
Die häufigste Frage nach einem Wasserschaden
„Wer übernimmt die Kosten?“ Diese Frage hören wir bei nahezu jedem Schadenfall. Die gute Nachricht: In vielen Fällen besteht Versicherungsschutz und die Kosten werden ganz oder teilweise übernommen.
Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt? Das entscheidet sich an zwei Fragen – was ist beschädigt, und wodurch ist der Schaden entstanden. Wichtig ist vor allem, den Schaden schnell zu melden und fachgerecht dokumentieren zu lassen.
Gebäudeversicherung: Schäden am Haus
Die Wohngebäudeversicherung ist in vielen Fällen für Schäden am Gebäude zuständig. Dazu gehören beispielsweise:
- durchfeuchtete Wände
- beschädigter Putz
- Decken
- Estrich
- fest verklebte Bodenbeläge
- fest eingebaute Bestandteile des Gebäudes
Kurz gesagt: Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, fällt häufig in den Bereich der Gebäudeversicherung. Dazu gehören in der Regel auch die Kosten, die zur Behebung des Schadens nötig sind – etwa die Leckageortung, die technische Trocknung und die Wiederherstellung von Wänden, Böden und Decken.
Voraussetzung ist ein versicherter Schaden. In den meisten Verträgen ist das Leitungswasser, das bestimmungswidrig austritt – zum Beispiel aus einem geplatzten Rohr, einer undichten Leitung oder einem angeschlossenen Gerät wie der Waschmaschine.
Schäden durch Leitungswasser sind nicht in jeder Gebäudeversicherung automatisch abgedeckt, da es sich um einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung handelt.
Wann zahlt die Versicherung in der Regel nicht? Schäden durch Regen oder Hochwasser sind meist nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung abgedeckt. Kondenswasser und Feuchtigkeit durch unzureichendes Lüften gelten nicht als Leitungswasserschaden. Auch eine deutlich verspätete Schadenmeldung kann je nach Vertrag zu Kürzungen führen.
Hausratversicherung: Schäden an Ihrem Eigentum
Für Ihr persönliches Eigentum kann die Hausratversicherung zuständig sein. Dazu gehören beispielsweise:
- Möbel
- Teppiche
- Kleidung
- Elektrogeräte
- persönliche Gegenstände
Wird Ihr Sofa, Fernseher oder Schrank durch einen Wasserschaden beschädigt, ist häufig die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner.
Haftpflichtversicherung: Wenn jemand anderes den Schaden verursacht hat
Nicht jeder Wasserschaden entsteht durch einen Defekt im eigenen Haus oder in Ihrer Wohnung. Manchmal wird der Schaden durch eine andere Person verursacht. Zum Beispiel:
- ein Defekt in der Nachbarwohnung
- eine übergelaufene Badewanne
- eine beschädigte Leitung durch Handwerkerarbeiten
In solchen Fällen kann die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die entstandenen Schäden aufkommen.
Bin ich als Mieter oder Eigentümer zuständig?
Als Mieter: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob Schäden an Ihrem Hausrat entstanden sind. Für Wände, Böden und Leitungen ist in der Regel der Eigentümer und seine Gebäudeversicherung zuständig – zahlen müssen Sie als Mieter meist nur dann, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, und dann kann Ihre Haftpflichtversicherung eintreten.
Als Eigentümer: Melden Sie den Schaden direkt Ihrer Versicherung oder der Hausverwaltung und lassen Sie die Ursache möglichst schnell feststellen. Je früher gehandelt wird, desto geringer sind oft die Folgeschäden.
Muss ich die Kosten zunächst selbst bezahlen?
Das hängt vom Einzelfall und der jeweiligen Versicherung ab. Viele Versicherungen verlangen zunächst eine Schadenaufnahme und Bilder als Nachweis. Deshalb ist eine vollständige Dokumentation besonders wichtig: Fotos, Messprotokolle und eine genaue Beschreibung des Schadenhergangs erleichtern die Regulierung erheblich.
In vielen Fällen ist zudem eine direkte Abrechnung zwischen Fachbetrieb und Versicherung möglich, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Wer zahlt die Stromkosten der Trocknung?
Diese Frage wird häufig vergessen. Trocknungsgeräte laufen oft mehrere Tage bis wenige Wochen und verursachen Stromkosten. In vielen Schadenfällen werden diese Kosten von der zuständigen Versicherung übernommen.
Wir erfassen den Stromverbrauch exakt – so lässt sich der Verbrauch später belegen. Zur Leistung: Bautrocknung mit Messprotokoll und Dokumentation.
Was passiert, wenn ich keine Versicherung habe?
Auch ohne Versicherung sollte ein Wasserschaden schnell beseitigt werden. Je länger Feuchtigkeit in Wänden, Böden oder Decken verbleibt, desto größer wird das Risiko für Folgeschäden und Schimmel.
Wir geben Ihnen vor Beginn der Arbeiten eine Einschätzung der erforderlichen Maßnahmen und erstellen ein faires Angebot der zu erwartenden Kosten. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite Kosten & Versicherung.
Fallen versteckte Kosten an?
Eine seriöse Schadenabwicklung zeichnet sich durch Transparenz aus. Deshalb sollten Sie bereits vor Beginn der Arbeiten wissen:
- welche Leistungen erforderlich sind
- welche Kosten entstehen
- was genau die Versicherung bezahlt
So lassen sich spätere Überraschungen vermeiden.
Unser Tipp
Machen Sie sich nach einem Wasserschaden nicht zuerst Gedanken über Versicherungsparagrafen. Wichtig ist zunächst:
Die Frage, welche Versicherung letztlich zuständig ist, lässt sich anschließend meist schnell klären.
Hinweis: Wir sind Sanierungsbetrieb, keine Versicherungsberater. Die Angaben beschreiben den üblichen Regelfall – entscheidend ist immer Ihr Versicherungsvertrag.
Wir übernehmen die Abwicklung – von der Ortung bis zur Abrechnung
Wir orten die Ursache, dokumentieren versicherungskonform, trocknen und stellen wieder her – aus einer Hand.
So schnell sind wir da:
Nach Ihrer Meldung melden wir uns werktags innerhalb von 2 Stunden bei Ihnen, der Termin folgt oft schon am nächsten Tag. Mit eigenen Teams an unseren Standorten in Baden-Württemberg.
Häufige Fragen
Welcher Wasserschaden wird von der Versicherung bezahlt?
In der Regel Schäden durch Leitungswasser, das bestimmungswidrig austritt – aus Rohren, Heizungsanlagen oder angeschlossenen Geräten wie Wasch- oder Spülmaschine. Den Gebäudeschaden übernimmt meist die Wohngebäudeversicherung, beschädigtes Inventar die Hausratversicherung. Entscheidend ist die Ursache, nicht die Höhe des Schadens.
Wer zahlt die Renovierung nach einem Wasserschaden?
Die Wiederherstellung von Wänden, Böden und Decken gehört in der Regel zum Gebäudeschaden und damit zur Gebäudeversicherung – etwa Putz, Estrich, Bodenbeläge und Malerarbeiten. Erstattet wird üblicherweise der Zustand vor dem Schaden. Beschädigte Möbel und Geräte fallen in die Hausratversicherung.
Wer zahlt die Trocknung nach einem Wasserschaden?
Bei einem versicherten Leitungswasserschaden übernimmt in der Regel die Gebäudeversicherung die technische Trocknung – in vielen Fällen einschließlich der Stromkosten der Trocknungsgeräte. Wir erfassen den Stromverbrauch exakt, damit sich der Verbrauch belegen lässt.
Wann muss der Mieter einen Wasserschaden zahlen?
Meist nur dann, wenn er den Schaden selbst verursacht hat – dann kann seine Haftpflichtversicherung für den Schaden am Gebäude aufkommen. Ohne eigenes Verschulden ist für Wände, Böden und Leitungen der Eigentümer mit seiner Gebäudeversicherung zuständig. Für die eigenen Möbel ist die Hausratversicherung des Mieters der Ansprechpartner.
Was kann ich bei einem Wasserschaden geltend machen?
Bei einem versicherten Schaden in der Regel die Ortung der Ursache, die technische Trocknung einschließlich Stromkosten, die Wiederherstellung von Wänden, Böden und Decken sowie beschädigtes Inventar. Voraussetzung ist eine vollständige Dokumentation mit Fotos, Messprotokollen und einer Beschreibung des Schadenhergangs.
Lieber alles
Aus einer hand?
Wir bei Mey kümmern uns jährlich um rund 8.500 Wasserschäden in Baden-Württemberg – von der Leckageortung über die Trocknung bis zur vollständigen Wiederherstellung.

Diese Artikel könnten auch
Interessant sein für Sie
Praktische Tipps, Checklisten und Hintergründe rund um Wasserschäden, Versicherung und Sanierung – von unseren Experten aus über 80.000 Schadenfällen.
Wasserschaden?
Wir helfen ihnen.
Wir sind oft schon am nächsten Tag bei Ihnen und übernehmen ab dem ersten Moment.
Einfach
Unverbindlich
Schnelle Rückmeldung
Schritt 1/18 – In 5 Minuten sind Sie fertig
Schritt 1/10 – In 2 Minuten sind Sie fertig
Wie äußert sich Ihr Schaden aktuell?
Ihre Angaben werden sicher und DSGVO-konform verarbeitet
Häufige Fragen bei Wasserschaden
Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden werfen viele Fragen auf – wir geben Orientierung. Noch Fragen?




